Es liegt in der Natur der Zeitarbeit, dass Sie theoretisch mit wechselnden Einsatzorten zu rechnen haben. In der
Praxis sieht es jedoch so aus, dass unsere Kunden in den meisten Fällen langfristig mit Ihnen planen. Das entspricht
in der Regel mehreren Monaten, oftmals enden Einsätze auch erst mit Erreichen der Höchstüberlassungsdauer nach 18
Monaten, und nicht selten erfolgt dann auch eine Übernahme durch den Kunden. Viele Mitarbeiter finden wechselnde
Einsätze gut, weil Sie so verschiedene Unternehmen kennenlernen. Wir können Ihnen für die Häufigkeit der Wechsel
Einsätze gut, weil Sie so verschiedene Unternehmen kennenlernen. Wir können Ihnen für die Häufigkeit der Wechsel
keine Gewährleistung geben, können aber aus Erfahrung sagen, dass das häufige Wechseln von Einsätzen eher unüblich
ist.
Generell sollte die Zeitarbeit als Sprungbrett in eine Festeinstellung dienen und verstanden werden. Wenn Sie mit
Ihrer Leistung vor Ort überzeugen und unser Kunde Sie einstellen möchte, legen wir Ihnen keine Steine in den Weg,
egal zu welchem Zeitpunkt das geschieht.
Wenn wir Ihnen einen Arbeitsvertrag anbieten, planen wir immer langfristig und einsatzunabhängig mit Ihnen, daher
sind unsere Arbeitsverträge in der Regel unbefristet.
Selbstverständlich werden auch in der Zeitarbeit Feiertage, Krankheit und Urlaub bezahlt. Als Zeitarbeitskraft steht
Ihnen das genauso zu wie jedem anderen Arbeitnehmer gemäß den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen zu.
Wir zahlen dem IGZ Tarifvertrag entsprechend auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen einmal nicht zur Arbeit gehen können, ist es immer gut,
wenn Sie im Kundenbetrieb Bescheid geben. Wichtig ist aber auch, dass Sie auch Ultra,
also Ihren Arbeitgeber, informieren. In Ihrer Einstellungsmappe finden Sie für den Notfall auch immer die Handynummer
Ihres Ansprechpartners bei Ultra.
Diese Frage kann nur beantwortet werden mit: Manchmal ja, manchmal nein. Die Zahlung von Branchenzuschlägen ist
abhängig vom Einsatzbetrieb. Branchenzuschläge erhalten Sie, wenn Sie in Betrieben sind, deren Branchen
branchenzuschlagspflichtig sind. Derzeit betrifft das 11 Branchen, viele unserer Kunden zählen dazu. Eine Übersicht
dieser Branchen erhalten Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag. Die Zahlung der Branchenzuschläge erfolgt zeitlich gestaffelt,
selbstverständlich erhalten Sie bei Einsatzbeginn eine Übersicht über die Zuschläge von uns.
Equal-Pay bedeutet, dass Sie das gleiche Entgelt wie ein fest angestellter Kollege in Ihrem Einsatzbetrieb erhalten.
Equal-pay greift nach 9 Monaten Überlassungsdauer in Betrieben, in denen Sie keine Branchenzuschläge erhalten.
Wir bieten einen Fahrdienst zu vielen unserer Kunden an. Wenn Sie diesen nutzen möchten, müssen Sie sich nur dafür
anmelden. Unsere Busse fahren zu festen Zeiten ab unseren Filialen und vom Kundenbetrieb zur Filiale zurück.
Als Zeitarbeitsunternehmen sind wir gesetzlich verpflichtet, für jeden Mitarbeiter ein sogenanntes Arbeitszeitkonto
einzurichten. Hierauf werden Ihre Überstunden gesammelt. So können Sie auf Wunsch auch einmal Überstunden abbauen,
wenn Sie einen freien Tag benötigen und keinen Urlaub nehmen möchten. Sinn und Zweck des Arbeitszeitkontos soll
letztlich die Arbeitsplatzsicherung sein. Natürlich werden alle vorhandenen Überstunden ausgezahlt, wenn Sie unser
Unternehmen verlassen.
Der Lohn wird zum 15. des Folgemonats gezahlt. Gerne richten wir für Sie auch eine dauerhafte Abschlagszahlung zum Monatsende ein.